Richtlinien
Richtlinie der Gemeinde Bördeland
zur Übernahme einer Baumspende für einen „(M)ein Bördeland-Baum“ (A)
und
zur Übernahme einer Pflegepatenschaft für einen „(M)ein Bördeland-Baum“ (B)
(A) Bestimmungen zur Übernahme einer Baumspende für einen „(M)ein Bördeland-Baum“
Die nachfolgenden Bestimmungen betreffen die Baumpatenschaften in Form der Übernahme einer Baumspende innerhalb der Gemeinde Bördeland.
Es bestehen zwei Möglichkeiten, Baumpflanzungen im Rahmen einer spendenbasierten Patenschaft zu finanzieren. Man kann entweder die gesamten Kosten für eine Baumspende übernehmen, wodurch man Baumpatin/Baumpate eines Baums (genannt „(M)ein Bördeland-Baum“) an einem ausgewählten Standort wird, oder aber indem man sich mit einem Betrag anteilig an den Kosten eines beliebigen Baumes (genannt „Bördeland-Bürger-Baum“) beteiligt.
a) Baumspende eines „(M)ein Bördeland-Baum“
Grundsätzlich ist bei Interesse für die Übernahme einer Baumspende unter den in der Liste unter www.boerdelandbaum.de aufgeführten potentiellen Standorten inklusive der dort pflanzbaren Baumarten zu wählen.
Falls Sie jedoch innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Bördeland auf öffentlichen Flächen selbst noch weitere Bereiche ausmachen, bei denen sich die Pflanzung eines Bördeland-Baumes durch Sie oder andere Personen anbieten könnte, besteht die Möglichkeit, zur Meldung der Standorte baumpatenschaften@gem-boerdeland.de zu kontaktieren. Beschreiben Sie den Standort hierbei bitte möglichst genau und nutzen Sie optimalerweise unterstützend eine digitale Karte. Es wird geprüft, ob eine Aufnahme in die Liste verfügbarer Standorte möglich ist, anschließend werden die für den Standort möglichen Baumarten festlegt. Die Standorte können grundsätzlich reserviert werden, dennoch besteht kein anfechtbarer Anspruch seitens der Spenderin/des Spenders.
Jegliche abschließende Festlegung bezüglich der zur Verfügung stehenden Standorte und Baumarten obliegt der Gemeinde Bördeland.
In beiden Fällen – ob bereits in der Liste vorhanden oder nachträglich hinzugefügt – hängen die Kosten und die Größe der Neupflanzung, die von einer Baumschule bezogen wird, von der Baumart ab. Sie werden durch die Gemeinde Bördeland baumspezifisch festgelegt und der Antragstellerin/dem Antragsteller persönlich oder durch Nennung innerhalb der Liste bekannt gegeben.
Der angegebene Spendenbetrag deckt sowohl die Kosten für den Baum als auch des zugehörigen Gestells. Die Gemeinde Bördeland stiftet zu jedem gespendeten Baum eine Plakette, die am Baumgestell oder Baum befestigt wird. Letztere informiert über die Art der übernommenen Patenschaft, die Baumart und das Pflanzjahr. Mit Einwilligung der Antragstellerin/des Antragstellers kann auf der Plakette auch die Baumpatin/der Baumpate genannt werden, bei Bedarf bietet sie Platz für eine Widmung.
Die Pflanzung erfolgt durch die Gemeinde Bördeland. Falls sich die Baumpatin/der Baumpate an der Pflanzung beteiligen möchte, kann dies nach einer individuellen Rücksprache ermöglicht werden. Entsprechende Anfragen sind an baumpatenschaften@gem-boerdeland.de zu richten.
Die Übernahme einer Baumpatenschaft wird nach Wirksamwerden der Baumpatenschaft auf einer Urkunde festgehalten, die auf Wunsch der Baumpatin/des Baumpaten entweder postalisch übermittelt oder persönlich überreicht wird. Die Urkunde informiert auch über das Datum der Pflanzung.
Sind keine Beteiligung an der Pflanzung sowie keine Urkunde erwünscht, wird der Baumpatin/dem Baumpaten zumindest das Datum, an dem die Pflanzung erfolgte, mitgeteilt.
Damit die Pflanzung noch im laufenden Kalenderjahr erfolgen kann, muss der „Antrag auf Übernahme einer Baumpatenschaft“ bis zum 31. Mai desselben Kalenderjahres vorliegen. Für alle nachfolgend eingereichten Anträge wird dies nicht gewährleistet.
b) Anteilige Baumspende an einem „Bördeland-Bürger-Baum“
Im Unterschied zur Übernahme der Baumpatenschaft eines „(M)ein Bördeland-Baum“ wird bei einer anteiligen Baumspende keine alleinige Patenschaft für einen Baum übernommen, sondern lediglich ein finanzieller Beitrag zu einem „Bördeland-Bürger-Baums“ geleistet. Es besteht kein Anspruch auf eine standortspezifische Verwendung der geleisteten Spende – für welchen Standort und Baum der Betrag genutzt wird, entscheidet die Gemeinde Bördeland. Unter www.boerdelandbaum.de ist eine Liste aller potentiellen Standorte inklusive der dort pflanzbaren Baumarten einsehbar.
Falls Sie innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Bördeland auf öffentlichen Flächen selbst noch weitere Bereiche ausmachen, bei denen sich die Pflanzung eines Bördeland-Baumes durch Sie oder andere Personen anbieten könnte, besteht die Möglichkeit, zur Meldung der Standorte baumpatenschaften@gem-boerdeland.de zu kontaktieren. Beschreiben Sie den Standort hierbei bitte möglichst genau und nutzen Sie optimalerweise unterstützend eine digitale Karte. Es wird geprüft, ob eine Aufnahme in die Liste verfügbarer Standorte möglich ist, anschließend werden die für den Standort möglichen Baumarten festlegt.
Jegliche abschließende Festlegung bezüglich der zur Verfügung stehenden Standorte und Baumarten obliegt der Gemeinde Bördeland.
Eine Spende ist bei einem Betrag in Höhe von mindestens 20 Euro möglich. Wann die Spendengelder für eine Pflanzung verwendet werden, entscheidet die Gemeinde Bördeland, die ebenso die Pflanzung des Baumes vornimmt.
Eine Verwendung der Spende erfolgt spätestens im darauffolgenden Kalenderjahr. Falls sich die Baumpatin/der Baumpate an der Pflanzung beteiligen möchte, kann dies nach einer individuellen Rücksprache ermöglicht werden. Entsprechende Anfragen sind an baumpatenschaften@gem-boerdeland.de zu richten.
Die Übernahme einer Baumpatenschaft wird nach Wirksamwerden der Baumpatenschaft auf einer Urkunde festgehalten, die auf Wunsch der Baumpatin/des Baumpaten postalisch übermittelt wird. Die Urkunde informiert sowohl über den Standort als auch über das Datum der Pflanzung. Sind keine Beteiligung an der Pflanzung sowie keine Urkunde erwünscht, werden der Baumpatin/dem Baumpaten zumindest der Standort des Baums und das Datum, an dem die Pflanzung erfolgte, mitgeteilt.
Die Gemeinde Bördeland stiftet zu jedem gespendeten Baum eine Plakette, die am Baumgestell oder Baum befestigt wird. Letztere informiert über die Art der übernommenen Patenschaft, die Baumart und das Pflanzjahr. Mit Einwilligung kann auf der Plakette auch die Baumpatin/der Baumpate genannt werden. Diese Nennung erfolgt ohne Angabe des Spendenbetrags unabhängig von dessen Höhe.
c) Gemeinsame Bestimmungen
Die Spenden sind gemeinnützig und somit steuerlich absetzbar. Wir erstellen Ihnen, wenn gewünscht, eine Spendenbescheinigung (siehe Antrag auf Übernahme einer Baumpatenschaft).
Die Baumpatenschaft in Form der Übernahme einer Baumspende ist wirksam, sobald die Gemeinde Bördeland den „Antrag auf Übernahme einer Baumpatenschaft“ geprüft hat, der Antragstellerin/dem Antragsteller dies mitteilt und letztere/r den zugehörigen Spendenbetrag entrichtet hat. Die Gemeinde Bördeland behält das Recht, jederzeit Änderungen am von der Baumspende betroffenen Baum vorzunehmen. Sie bleibt Eigentümerin dieses Baums, die Baumpatin/der Baumpate besitzt an diesem keinerlei Ansprüche.
Falls eine namentliche Nennung auf der Plakette und/oder Ausstellung einer Urkunde erwünscht sind/ist, so ist das zugehörige Einverständnis im "Antrag auf Übernahme einer Baumpatenschaft“ zu erteilen.
Spenden sind auf das Konto der Gemeinde Bördeland (siehe „Antrag auf Übernahme einer Baumpatenschaft“) mit dem dort genannten Verwendungszweck zu entrichten.
(B) Bestimmungen zur Übernahme einer Pflegepatenschaft für einen „(M)ein Bördeland-Baum“
Die nachfolgenden Bestimmungen betreffen die Baumpatenschaften in Form der Übernahme einer Pflegepatenschaft innerhalb der Gemeinde Bördeland.
Pflegepatenschaften können entweder für bereits existierende Bäume, die sich im Eigentum der Gemeinde Bördeland befinden, oder aber in Verbindung mit einer Baumspende für neugepflanzte Bäume der Gemeinde Bördeland übernommen werden.
Grundsätzlich ist bei Interesse für die Übernahme einer Pflegepatenschaft ein Baum aus der unter www.boerdelandbaum.de auffindbaren Liste potentieller Bäume zu wählen.
Falls Sie innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Bördeland auf öffentlichen Flächen jedoch selbst einen noch nicht gelisteten Baum ausmachen, für den Ihrerseits der Wunsch zur Übernahme einer Pflegepatenschaft besteht, können Sie sich an baumpatenschaften@gem-boerdeland.de wenden. Beschreiben Sie den Standort hierbei bitte möglichst genau und nutzen Sie optimalerweise unterstützend eine digitale Karte. Wir werden dann entsprechend prüfen, ob der Baum für eine Pflegepatenschaft zur Verfügung steht.
Jegliche abschließende Festlegung bezüglich der zur Verfügung stehenden Bäume obliegt der Gemeinde Bördeland.
Die Gemeinde Bördeland stiftet zu jeder Pflegepatenschaft eine Plakette, die am Baumgestell oder Baum selbst befestigt wird. Letztere informiert über die Art der übernommenen Patenschaft, die Baumart und den Beginn der Patenschaft. Mit Einwilligung der Antragstellerin/des Antragstellers kann auf der Plakette auch die Baumpatin/der Baumpate genannt werden, bei Bedarf bietet sie Platz für eine Widmung.
Die Übernahme einer Baumpatenschaft wird nach Wirksamwerden der Baumpatenschaft auf einer Urkunde festgehalten, die auf Wunsch der Baumpatin/des Baumpaten entweder postalisch übermittelt oder persönlich überreicht wird. Die Urkunde informiert sowohl über den Standort als auch über den Beginn der Baumpatenschaft. Ist keine Urkunde erwünscht, wird der Baumpatin/dem Baumpaten lediglich der Standort des Baums mitgeteilt bzw. bestätigt.
Mit der Stellung des „Antrag auf Übernahme einer Baumpatenschaft“ erklärt sich die Antragstellerin/der Antragstellerin bereit, nach Bestätigung des Wirksamwerdens der Patenschaft durch die Gemeinde Bördeland folgende den Baum betreffende Leistungen ohne Erhalt einer Aufwandentschädigung zu erbringen:
- Bei Neupflanzungen: Regelmäßiges ausreichendes Wässern für mindestens drei Jahre nach der Pflanzung, v. a. in Trockenperioden
- Ausreichendes Wässern in Trockenperioden
- Pflege der Baumscheibe:
- Abfall und Unkraut beseitigen
- Allgemeine Säuberung der Baumscheibe
- Vorsichtiges oberflächliches Lockern der Erde zur Verbesserung der Wasser- und Nährstoffversorgung
- optional: Einbringen von Kräutersamen, insektenfreundlichen Wildblumenmischungen oder Bepflanzen mit Frühblühern oder Bodendeckern (maximale Wuchshöhe eigener Anpflanzungen: 50 cm)
- Information an die Gemeinde Bördeland über festgestellte Beschädigungen, Totholz bzw. krankhafte Veränderungen
Mit der Stellung des „Antrag auf Übernahme einer Baumpatenschaft“ erklärt sich die Antragstellerin/der Antragstellerin bereit, nach Bestätigung des Wirksamwerdens der Patenschaft durch die Gemeinde Bördeland folgende weitere den Baum betreffende Bestimmungen zwingend zu beachten:
- Ein Beschneiden der Bäume oder Entfernen von Totholz ist zu unterlassen.
- Der Einsatz chemischer Mittel ist verboten.
- Die Baumwurzeln dürfen durch Pflege/Bepflanzung etc. nicht beschädigt werden. Eine eventuelle Bodenlockerung ist nur mit äußerster Vorsicht vorzunehmen.
- Die Einfassung der Baumscheiben darf, falls vorhanden, nicht beschädigt werden.
- Das Pflanzen von Schling- und Klettergehölzen ist nicht gestattet, um das Wachstum und die Vitalität der Bäume nicht zu beeinträchtigen.
- Einfriedungen bzw. bauliche Veränderungen der Fläche dürfen nicht vorgenommen werden.
- Die Fläche muss jederzeit zugänglich sein, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Bördeland wird dauerhaftes Betretungsrecht eingeräumt.
- Die Verkehrssicherungspflicht für den Baum und seine Baumscheibe verbleibt bei der Gemeinde Bördeland.
- Es besteht kein Unfallversicherungsschutz durch die Gemeinde Bördeland.
Die Baumpatenschaft in Form der Pflegepatenschaft ist wirksam, sobald die Gemeinde Bördeland den „Antrag auf Übernahme einer Baumpatenschaft“ geprüft hat und der Antragstellerin/dem Antragsteller dies mitteilt. Die Gemeinde Bördeland sowie die Baumpatin/der Baumpate besitzen aus wichtigen Gründen das Recht, die Pflegepatenschaft jederzeit schriftlich für beendet zu erklären. Des Weiteren besitzt die Gemeinde Bördeland das Recht, jederzeit Änderungen am von der Pflegepatenschaft betroffenen Baum vorzunehmen.
Sie bleibt Eigentümerin dieses Baumes, die Baumpatin/der Baumpate erhält lediglich die Befugnis, den Baum in dem beschriebenen Umfang zu pflegen.
Die Richtlinie zur Übernahme einer Baumspende für einen „(M)ein Bördeland-Baum“ (A) und zur Übernahme einer Pflegepatenschaft für einen „(M)ein Bördeland-Baum“ (B) wurde vom Gemeinderat am 22.02.2024 beschlossen und tritt mit Wirkung des 01.05.2024 in Kraft.
Bürgermeister M. Schmoldt